Keine Glasflaschen am Spielfeldrand

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Glasflaschen am Spielfeldrand absolut nichts zu suchen haben. Dies gilt sowohl für Senioren- als auch für Juniorenspiele.

Erst gestern wurde ein Zuschauer beim Spiel unserer 2. Herren auf dem Ascheplatz von einer Glasflasche, die am Spielfeldrand stand und vom Spielball getroffen wurde, schwer am Kopf verletzt.

Erstversorgung ist gesichert

Erste Hilfe am Platz

Mit Markus Börgards (rechts im Bild) hat der VfL Wolbeck einen neuen Ansprechpartner für alle Fragen zur Erstversorgung von Verletzungen am Fußballplatz.

Markus Börgards überreichte die erste neue Ausstattung an den Trainer der C2 Andreas Schniedertüns (links im Bild). In den nächsten Tagen werden alle weiteren Mannschaften im Jugendbereich damit ausgestattet. Diese Aktion ist der erste Schritt, um bei Verletzungen unserer Spieler schnell helfen zu können. Markus Börgards wird die Trainer über die Möglichkeiten der Erstversorgung (unter anderem in kleineren Schulungen) informieren und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Als weitere Neuerung hat der Jugendvorstand beschlossen, dass zur Ausrüstung eines Spielers auch das Tragen von Schienbeinschonern beim Training und natürlich beim Spiel gehören. Vereine in der Umgebung wie auch Erstligavereine (in der Nachwuchsförderung) haben dieses schon umgesetzt. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder an das Tragen der Schienbeinschoner zu erinnern. Dies dient dem Schutz unsere Spieler, damit die Verletzungsgefahr auch beim Training minimiert wird.

Bericht: Rudi Cadura

Neue Homepage ist online

Der VfL Wolbeck freut sich sehr, endlich seine neue Homepage präsentieren zu können. Die alte Seite war über die Jahre gewachsen und bot viele Informationen – leider nicht mehr zeitgemäß.
Wir hoffen, dass wir mit unserer neuen Website die Übersichtlichkeit nun deutlich verbessert haben.

Insbesondere unser Vorstandsmitglied Jörg Kersten hat viel private Zeit und Arbeit in die Neugestaltung investiert. Dafür sind wir ihm außerordentlich dankbar.

Wir sind der Überzeugung, dass unser Webauftritt deutlich gewonnen hat. Alle Informationen sind jetzt gebündelt und strukturiert abrufbar und verschiedene Möglichkeiten erleichtern das Navigieren durch die Website. Neben vielen kleinen und großen Änderungen gibt es auf unserer neuen Seite auch einige wesentliche Veränderungen die unsere Seite informativer und vor allem übersichtlicher macht.
Nicht zuletzt das frische und ansprechende Re-Design lässt das Leserherz höher schlagen.

So erhaltet Ihr, egal ob Vereinsmitglied oder aufmerksamer Leser, jetzt ohne großen Suchaufwand einen detaillierten Überblick über den familienfreundlichen Mitmach-Verein in Münster’s Südosten: Unseren VfL!

Gerne könnt ihr uns noch weitere Verbesserungsvorschläge schicken, wir freuen uns über Lob und Kritik > webmaster@vfl-wolbeck.de

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Erkunden unserer neuen Webseite!

Der Vorstand

Erweitertes Führungszeugnis: Vorstand schreitet mit gutem Beispiel voran

Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen und jede Form von sexuellem Missbrauch die rote Karte zeigen – hierzu hat sich der VfL Wolbeck verpflichtet. Mit der neuen Saison erfüllt der Fußballverein einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Alle Trainer und Trainerinnen sind verpflichtet, ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vom Bürgeramt der Stadt Münster einzuholen. Damit kommt der Verein seiner Fürsorgepflicht gegenüber fast 400 Kindern und Jugendlichen nach. Alle Betreuerinnen und Betreuer der 23 Kinder- und Jugendmannschaften sind aufgefordert, ein persönliches Führungszeugnis  beizubringen. Damit dies reibungslos und vollständig umgesetzt wird, hat der Verein einen entsprechenden Infozettel für alle Trainer zusammengestellt.

Der Vorstand des VfL in Person von Sven Weigelt, 2. Vorsitzender und Trainer der D1-Jugendmannschaft, geht mit gutem Beispiel voran. „Wir haben eine große Verantwortung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen, die bei uns Fußball spielen“, betont er und verweist darauf, dass diese Maßnahme zum Schutz der Kinder ausdrücklich vom Vorstand des VfL begrüßt wird. Natürlich schützt im Zweifelsfall ein Führungszeugnis allein nicht vor Gewalt und Missbrauch. Aber auch diese Maßnahme hilft, die Aufmerksamkeit weiter zu erhöhen und für jede Form des Übergriffs zu sensibilisieren. „Damit setzen wir unseren Weg gegen jede Form von Gewalt fort, den wir aktiv seit mehreren Jahren beschreiten“, ergänzt Weigelt.

Vor zwei Jahren hat der Verein im Zuge der Satzungsänderung  Keine Toleranz gegenüber Gewalt und Neonazis“ wichtige Weichen gestellt. Mit der Diskussion und Verabschiedung eines neuen Leitbildes im letzten Jahr und der aktuellen Umsetzung der Führungszeugnispflicht setzt der Verein diesen Weg konsequent fort.

Foto
Sie haben das „Erweiterte Führungszeugnis“ schon in der Tasche:
v.l.n.r. Henning Blees (Stellv. Jugendobmann), Sven Weigelt (2. Vorsitzender) u. Rudi Cadura (Jugendobmann)

 

Fotos: Das Recht am eigenen Bild

Zur Zeit erstellt der VfL Wolbeck, im Hinblick auf das Redesign der neuen Website und die Erstellung der Jahresschriften, Fotos verschiedenster Art. Mannschaftsfotos, Porträtaufnahmen und Bilder aus Spiel und Training sollen immer mal wieder im Internet (eigene Homepage) und der Festzeitschrift veröffentlicht werden. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Personenbildnisse veröffentlicht werden dürfen, beurteilt sich nach dem Recht am eigenen Bild. Der VfL Wolbeck geht zunächst davon aus, dass eine stillschweigende Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte erteilt wird. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Lesen Sie zu diesem komplexen Thema bitte auch den folgenden Artikel eines Rechtsanwaltes, veröffentlicht in der LSB-Zeitschrift „Wir im Sport“ Ausgabe 08/2009:

Das Recht am eigenen Bild ist ein gesetzlich geregeltes so genanntes besonderes Persönlichkeitsrecht. Eine gesetzliche Grundlage ist in den §§ 22 bis 24 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz)
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie geregelt. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. § 23 KUG regelt jedoch zahlreiche Ausnahmen zur Veröffentlichung von Personenfotos.

Was ist ein Bildnis?

Ein Bildnis liegt im Sinne des § 22 KUG vor, wenn ein Mensch in seiner äußeren Erscheinung bildlich dargestellt wird und erkennbar ist.

Liegt die Einwilligung des Abgebildeten vor?

Bildnisveröffentlichungen sind nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig. Die Einwilligung muss vor der Veröffentlichung vorliegen. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten erteilt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete hierfür eine Entlohnung erhalten hat. Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erteilt werden. Eine solche stillschweigende Einwilligung wird in der Regel vorliegen, wenn der Verein Mannschaftsfotos oder Fotos von Sportlern anfertigt und die Sportler der Anfertigung dieser Fotos durch den Verein zustimmen. Für eine wirksame stillschweigend erteilte Einwilligung muss dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt sein.

Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor?

§ 23 KUG regelt zahlreiche Ausnahmen, nach denen Personenbildnisse auch ohne Einwilligung verbreitet werden dürfen. Einer Einwilligung bedarf es zum Beispiel nicht für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder, auf denen die Personen als Beiwerk erscheinen und Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Insbesondere in Bezug auf die redaktionelle Berichterstattung unterliegt § 22 KUG jedoch einer Reihe von Ausnahmen, die als Ausprägung der Rundfunk- und Pressefreiheit in § 23 KUG Niederschlag gefunden haben. Die Einschränkungen betreffen Fallgestaltungen, in denen das Publikationsinteresse das Selbstbestimmungsrecht des Sportlers überwiegt. So ist beispielsweise der Bildbericht über eine Sportveranstaltung auch ohne die Einwilligung der Sportler zulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die Darstellung des Geschehens beschränkt und einen repräsentativen Eindruck vermittelt. Daneben sind Personen der Zeitgeschichte vom Bildnisschutz ausgenommen. Sportler, die an einer öffentlichen Sportveranstaltung von allgemeinem Interesse teilnehmen, gelten in Bezug auf die Berichterstattung über dieses Ereignis als relative Personen der Zeitgeschichte und genießen daher keinen Bildnisschutz.

Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten (§ 23 KUG)?

Die Veröffentlichung eines Personenbildnisses muss unterbleiben, wenn einer nach § 23 KUG auch ohne Einwilligung zulässigen Bildnisveröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten entgegensteht. Dies gilt stets, wenn Bildnisse zu Werbezwecken verwendet werden.

Rechtsfolge bei Verstößen

Wer entgegen der §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Darüber hinaus kann der „Verletzte“ auf Unterlassung klagen und in Einzelfällen auch ein Schmerzensgeld verlangen.

Was sollten Vereine beachten?

Es wird empfohlen, stets eine schriftliche Einwilligung vor einer Veröffentlichung einzuholen. Denkbar ist auch in der Beitrittserklärung einen Hinweis aufzunehmen, dass im Rahmen von Vereinsveranstaltungen an denen das Mitglied teilnimmt, Fotos gemacht werden und das Mitglied seine Einwilligung erteilt, diese Aufnahmen in der Vereinszeitschrift und dem Internet zu verwenden. Das Mitglied ist zwingend darauf hinzuweisen, dass es seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Autor: Golo Busch, Rechtsanwalt

MZ berichtet über Stille Seitenlinie

Wichtig ist neben dem Platz

Jugendfußball: Der VfL Wolbeck hat das Projekt „Stille Seitenlinie“ eingeführt

Samstag 10 Uhr auf der Sportanlage am Brandhoveweg. Auf der einen Platzhälfte läuft die Partie der U10-Junioren des VfL Wolbeck gegen Concordia Albachten, auf der anderen Seite duelliert sich die U9 der Gastgeber mit der SG Telgte.

14 Spieler, ein Schiedsrichter- auf den ersten Blick normale Jugendspiele. Der Unterschied zu anderen Partien liegt neben dem Platz, der Verein hat das Projekt „Stille Seitenlinie“ ins Leben gerufen.

„Eltern und Zuschauer dürfen sich bei Nachwuchsbegegnungen ausschließlich in Fan-Zonen aufhalten“, erklärt Jugendobmann Daniel Graffe. Die Längsseiten des Spielfeldes sind den Kickern, Trainern und Betreuern vorbehalten. „Die meisten Partien laufen eh gesittet und fair ab“, ergänzt er. Aber seit einem Schlüsselerlebnis macht sich der 25-jährige für das Projekt stark. „Bei einem U7-Spiel hat ein am Strafraum stehender Vater so lange seinen Sohn kritisiert, bis dieser in Tränen ausgebrochen ist.“ Vor Beginn der Rückrunde beschloss der Jugendvorstand das Thema umzusetzen. Die Idee stammt vom Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen.

Hinweise in der Einladung

Die Wolbecker weisen den Gastverein schon in der Einladung auf die Regelung hin, auf dem Sportplatz steht ein Aufsteller mit einem Plakat, der die Spielregeln noch einmal vor Augen führt. Zudem hat der Klub alle 21 Jugendmannschaften des VfL, von den Minikickern bis zur A-Jugend, per Mail früh auf die Idee hingewiesen. Die Umsetzung klappt reibungslos.
Die Zuschauer stehen auf der Laufbahn, mit drei Metern Abstand zur Spielfläche. „Der Trainer trifft die Entscheidungen, wir feuern an und haben Spaß. Würden wir auch Kommandos geben, wüssten die Kinder gar nicht, auf wen sie hören müssen“, so Alexandra Bühler, eine Mutter in der Fan-Zone.

Jonathan Wlotzka, Schiedsrichter beim VfL und Trainer der C2-Jugend ergänzt: „Das ist das Beste, was in den letzten Jahren eingeführt wurde. Gerade wenn man am Wochenende viel Zeit auf der Anlage verbringt, gibt es immer wieder Szenen mit Eltern und Zuschauern, bei denen ich mir denke: Was ist denn hier jetzt los?“ Sein Referee-Kollege Till Wöstmann hat gerade die U9-Partie abgepfiffen. „Die Eltern standen alle hinter der Bande hinter dem Tor, es herrschte eine sportlich faire Atmosphäre. Das habe ich früher schon ganz anders erlebt, da wurde teilweise der Schiri nach Abpfiff richtig angegangen. Oft verbal, in Ausnahmefällen auch körperlich.“

Auch die Partie auf dem anderen Kleinfeld ist gerade zu Ende, Wolbeck hat Albachten mit 2:0 geschlagen. Bei den Kickern stößt die „Stille Seitenlinie“ auf Gegenliebe. „So kann ich mich ganz auf den Fußball konzentrieren, die Eltern schreien nicht so viel“, sagt Leon Umbreit, Spieler U10 beim VfL. Gibt es denn gar keine Gegenrede? „Manche Eltern können immer noch nicht unterscheiden, ob sie gerade ein Bundesliga- oder ein Jugendspiel sehen“, sagt Graffe. „Aber diese Fälle sind wirklich zur Ausnahme geworden.“

Quelle: Printausgabe Münstersche Zeitung vom 13.05.2014

Dazu passt auch der WDR-Fernsehbeitrag „Wenn Fußball-Eltern ausrasten“ vom 19. Mai 2014 um 23:15 Uhr im Rahmen der Sendung „Sport Inside“.