VfL Wolbeck trauert um Rudi Kuschat

Mit Rudi Kuschat ist am Freitag vergangener Woche ein VfL-Urgestein verstorben. Rudi wurde 79 Jahre alt.

Erst im letzten Jahr wurde er im Rahmen des Grünkohlessens für seine 60-jährige Vereinstreue mit Urkunde und Nadel in Gold geehrt.
Rudi Kuschat war zeit seines Lebens ein VfLer durch und durch. Bei den Alten Herren durfte er sich nach seinem zweiten Königstitel im Jahre 2011 nun als einziger „Schützenkaiser“ nennen.
In den 1970er und 1980er Jahren war Rudi Betreuer von Jugendmannschaften, in denen u.a. unter Trainer Manni Neuhaus bekannte Größen wie Klaus Filbry, Christian Wolbeck und German Schulz hervorgegangen sind.
Weitere Stationen waren danach Betreuer im Seniorenbereich, ebenfalls an der Seite von Manni Neuhaus, und die Vorstandsarbeit als 2. Vorsitzender im Gespann mit Berni Roer.
Bis zum Jahre 2008 war Rudi Kuschat als Platzkassierer tätig, danach ließ er es etwas ruhiger angehen, ohne dabei seinen VfL aus dem Blick zu verlieren. Insbesondere der Jugend-, Mädchen- und Damenfußball lagen ihm immer am Herzen.

Mit Rudi Kuschat verlieren wir einen liebenswerten Menschen und Sportkameraden, der sich immer für die Belange seines VfL Wolbeck eingesetzt hat und dessen blau-weißes Herz nun aufgehört hat, zu schlagen.

Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Irene und allen Angehörigen.

Der Vorstand

Trikotpräsentation: Daumen hoch vom 1. Vorsitzenden

Der 1. Vorsitzende des VfL Wolbeck möchte sich bei allen Trainern und Trainerinnen, anderen Mitorganisatoren und allen Helfern für das tolle Event am vergangenen Samstag bedanken und wirbt gleichzeitig für das langfristige Ziel „Einheitliches Erscheinungsbild“:

Hallo liebe Trainer und Trainerinnen,
vielen Dank an alle Helfer, Trainer, Spieler, Fotografen und Eltern für eine tolle „Präsentation“ unseres VfL am letzten Samstag. Im Besonderen möchte ich mich bei Sven Weigelt für die Organisation des „Foto-Shootings“ bedanken.

Man hat gesehen, dass der VfL viele Menschen in Wolbeck „bewegt“ und ein tolles, einheitliches Bild abgibt – das ist unser Ziel.
Durch die Bereitstellung einheitlicher Trikotsätze von der U6 bis zu den Alten Herren durch die Vereinigte Volksbank, haben wir es geschafft, dass wirklich alle Mannschaften beim VfL Wolbeck in gleicher Kleiderordnung bei den Heim- und Auswärtsspielen auf dem Platz stehen. Dies ist sicher im Fußballkreis Münster/Warendorf eine Seltenheit und da können wir gemeinsam sehr stolz drauf sein.

Polo_2015_VfL

Puma Polo-Shirt

Wir wollen den Weg des einheitlichen Erscheinungsbilds unserer Fußballer/innen weiter vorantreiben.
Damit wir auch vor und nach unseren Spielen als „stolze“ VfLer erkannt werden bieten wir in Kooperation mit unserem neuen Partner Sport Uno Puma-Trainingsanzüge und T-Shirts als offizielle Teamwear unseres VfL an.

Mit Blick auf unseren finanziellen Anteil zum Kunstrasenplatz, können wir diese leider nicht ohne Eigenanteil darstellen.
Für Altherren, Herren, Damen, A – D-Jugend, U17M wird das Paket 50 EURO kosten und für die U15M, die U11 M und alle Jungen-U-Mannschaften beträgt die Selbstbeteiligung 40 EURO!

Jacket_2015_VfL

Puma Jacket

Eine einheitliche Sportkleidung von den Minis bis zu den Alten Herren ist ein Baustein, um das Gemeinschaftsgefühl im Verein zu leben. „Gemeinsam für den VfL“ darf man auch gerne außerhalb des Platzes zeigen!
Die Bestellung des Trainingsanzugs und T-Shirts erfolgt über die Trainer. Diese werden zeitnah auf die Spieler und Eltern zukommen.
Natürlich haben wir beim Foto-Shooting mitbekommen, dass auch andere Produkte unseres Partners ein Renner werden können.

Da sind wir am „Ball“!

Für den perfekten Auftritt auf und neben dem Platz werden wir in Kooperation mit Sport Uno eine VfL-Wolbeck-Kollektion zusammenstellen, die alle VfLer in einem Katalog finden.
Den Startschuss für ein einheitliches Erscheinungsbild sehen wir in der offiziellen Teamwear – Trainingsanzug und T-Shirt und dann geht es weiter………wir freuen uns drauf!!

Vielen Dank schon mal für Euer Mitwirken.

Liebe Grüße
Ralf Deipenwisch
1. Vorsitzender

 

Trikotpräsentation sorgt für rappelvolles Stadion

vfl-wolbeck

Es war schon sehr wuselig am vegangenen Samstag (15. August) im Stadion am Brandhoveweg.
Von Schuhgröße 30 bis 49 war wahrscheinlich alles vertreten.
Grund war die Präsentation der neuen Trikotsätze, die mit der großartigen Unterstützung der Vereinigten Volksbank eG angeschafft wurden.
Gegen 14:00 Uhr waren alle Parkflächen rund ums Stadion voll. Groß und klein tummelte sich auf dem Hauptplatz, die Mannschaftsfotos waren so gut wie im Kasten.
Danach war Aufstellung für das große VfL-Foto vor dem Haus des Sports. Gar nicht so einfach bei 27 Teams von den Minikickern bis zu den Alten Herren.
Mit der nötigen Ruhe und Umsicht dirigierten Sven Weigelt (VfL) und Bernd Pohlkamp (Marketing VoBa) die Teams und Trainer auf ihre Plätze. Und dann wurde geschossen, aus unzähligen Objektiven klickten die Verschlüsse.
Auch Filialleiterin Beate Buttermann freute sich über soviel Trubel zusammen mit den VfL-Vorständen Ralf Deipenwisch und Sven Weigelt.

Alle Mannschaften des VfL Wolbeck, ob jung oder schon ein wenig älter, sowie der Vorstand möchten sich an dieser Stelle nochmal ausdrücklich für das tolle finanzielle Engagement der Vereinigten Volksbank eG bedanken!

 

Neue Trikots etc.: Der einheitliche VfL

Unser Bestreben nach einem einheitlichen Erscheinungsbild

Durch die Bereitstellung einheitlicher Trikotsätze von der U6 bis zu den Alten Herren durch die Vereinigte Volksbank, haben wir es geschafft, dass wirklich alle Mannschaften beim VfL Wolbeck in gleicher Kleiderordnung bei den Heim- und Auswärtsspielen auf dem Platz stehen. Dies ist sicher im Fußballkreis Münster/Warendorf eine Seltenheit und da können wir gemeinsam sehr stolz drauf sein.
Wir wollen den Weg des einheitlichen Erscheinungsbilds unserer Fußballer/innen weiter vorantreiben. Die Einigung mit der Vereinigten Volksbank brachte auch ein Wechsel unseres Ausrüsters mit sich. Sämtliche Sportartikel des Vereins werden ab sofort bei unserem neuen Partner Sport Uno (Ludgeristraße 66 in Münster) bezogen. Auch die Sportmarke haben wir in diesem Zuge von Adidas auf Puma gewechselt. Wir arbeiten zurzeit daran, einen kleinen Katalog zu erstellen, in dem die neue VfL Wolbeck Teamwear Kollektion dargestellt wird. Jedes Mitglied kann jederzeit aus dem Katalog über unsere Materialwarte bestellen.
Im Zuge des einheitlichen Erscheinungsbilds wünschen wir uns, dass alle Fußballer/innen zu den Heim- und Auswärtsspielen möglichst auch im gleichen Trainingsanzug auflaufen. Wir haben daher aus der neuen Teamwear Kollektion einen Trainingsanzug und ein T-Shirt herausgesucht. Der Eigenanteil für Trainingsanzug und T-Shirt liegt bei ca. 50,00 Euro. Für den Verein wäre es wirklich eine tolle Sache, wenn möglichst alle Spieler/innen im gleichen Outfit auftreten würden und wir hierfür die Unterstützung von allen Eltern und Spielern bekommen.
Die Bestellung des Trainingsanzugs und T-Shirts erfolgt über die Trainer. Die Trainer werden diesbezüglich kurzfristig auf die Spieler und Eltern zukommen.

Bericht: Sven Weigelt

Click> Teamwarekollektion VfL Wolbeck

Jugendsportwoche 2015: Impressionen und Eindrücke

Am vergangenen Wochenende sind alle Turniere im Rahmen der Jugendsportwoche 2015 über die Bühne gegangen.
Es gab schöne Tore zu bewundern, stolze Gewinner und vielleicht auch mal den einen oder anderen traurigen Verlierer. Aber all dies gehört zum Fußball und macht unseren Sport so schön.
Allen Turniersiegern an dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch!

Aber auch dem Orga-Team um Rudi Cadura gehört der Dank aller Beteiligten und des Vorstandes. Nach dem Stabwechsel war dies eure erste Jugendsportwoche, genau wie die Hallenwinterrunde ein Kraftakt, den ihr aber gekonnt gemeistert habt.

Nachfolgend ein paar Impressionen und Eindrücke, eingefangen von Jörg Kersten…

Keine Glasflaschen am Spielfeldrand

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Glasflaschen am Spielfeldrand absolut nichts zu suchen haben. Dies gilt sowohl für Senioren- als auch für Juniorenspiele.

Erst gestern wurde ein Zuschauer beim Spiel unserer 2. Herren auf dem Ascheplatz von einer Glasflasche, die am Spielfeldrand stand und vom Spielball getroffen wurde, schwer am Kopf verletzt.

Erstversorgung ist gesichert

Erste Hilfe am Platz

Mit Markus Börgards (rechts im Bild) hat der VfL Wolbeck einen neuen Ansprechpartner für alle Fragen zur Erstversorgung von Verletzungen am Fußballplatz.

Markus Börgards überreichte die erste neue Ausstattung an den Trainer der C2 Andreas Schniedertüns (links im Bild). In den nächsten Tagen werden alle weiteren Mannschaften im Jugendbereich damit ausgestattet. Diese Aktion ist der erste Schritt, um bei Verletzungen unserer Spieler schnell helfen zu können. Markus Börgards wird die Trainer über die Möglichkeiten der Erstversorgung (unter anderem in kleineren Schulungen) informieren und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Als weitere Neuerung hat der Jugendvorstand beschlossen, dass zur Ausrüstung eines Spielers auch das Tragen von Schienbeinschonern beim Training und natürlich beim Spiel gehören. Vereine in der Umgebung wie auch Erstligavereine (in der Nachwuchsförderung) haben dieses schon umgesetzt. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder an das Tragen der Schienbeinschoner zu erinnern. Dies dient dem Schutz unsere Spieler, damit die Verletzungsgefahr auch beim Training minimiert wird.

Bericht: Rudi Cadura

Neue Homepage ist online

Der VfL Wolbeck freut sich sehr, endlich seine neue Homepage präsentieren zu können. Die alte Seite war über die Jahre gewachsen und bot viele Informationen – leider nicht mehr zeitgemäß.
Wir hoffen, dass wir mit unserer neuen Website die Übersichtlichkeit nun deutlich verbessert haben.

Insbesondere unser Vorstandsmitglied Jörg Kersten hat viel private Zeit und Arbeit in die Neugestaltung investiert. Dafür sind wir ihm außerordentlich dankbar.

Wir sind der Überzeugung, dass unser Webauftritt deutlich gewonnen hat. Alle Informationen sind jetzt gebündelt und strukturiert abrufbar und verschiedene Möglichkeiten erleichtern das Navigieren durch die Website. Neben vielen kleinen und großen Änderungen gibt es auf unserer neuen Seite auch einige wesentliche Veränderungen die unsere Seite informativer und vor allem übersichtlicher macht.
Nicht zuletzt das frische und ansprechende Re-Design lässt das Leserherz höher schlagen.

So erhaltet Ihr, egal ob Vereinsmitglied oder aufmerksamer Leser, jetzt ohne großen Suchaufwand einen detaillierten Überblick über den familienfreundlichen Mitmach-Verein in Münster’s Südosten: Unseren VfL!

Gerne könnt ihr uns noch weitere Verbesserungsvorschläge schicken, wir freuen uns über Lob und Kritik > webmaster@vfl-wolbeck.de

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Erkunden unserer neuen Webseite!

Der Vorstand

Erweitertes Führungszeugnis: Vorstand schreitet mit gutem Beispiel voran

Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen und jede Form von sexuellem Missbrauch die rote Karte zeigen – hierzu hat sich der VfL Wolbeck verpflichtet. Mit der neuen Saison erfüllt der Fußballverein einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Alle Trainer und Trainerinnen sind verpflichtet, ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vom Bürgeramt der Stadt Münster einzuholen. Damit kommt der Verein seiner Fürsorgepflicht gegenüber fast 400 Kindern und Jugendlichen nach. Alle Betreuerinnen und Betreuer der 23 Kinder- und Jugendmannschaften sind aufgefordert, ein persönliches Führungszeugnis  beizubringen. Damit dies reibungslos und vollständig umgesetzt wird, hat der Verein einen entsprechenden Infozettel für alle Trainer zusammengestellt.

Der Vorstand des VfL in Person von Sven Weigelt, 2. Vorsitzender und Trainer der D1-Jugendmannschaft, geht mit gutem Beispiel voran. „Wir haben eine große Verantwortung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen, die bei uns Fußball spielen“, betont er und verweist darauf, dass diese Maßnahme zum Schutz der Kinder ausdrücklich vom Vorstand des VfL begrüßt wird. Natürlich schützt im Zweifelsfall ein Führungszeugnis allein nicht vor Gewalt und Missbrauch. Aber auch diese Maßnahme hilft, die Aufmerksamkeit weiter zu erhöhen und für jede Form des Übergriffs zu sensibilisieren. „Damit setzen wir unseren Weg gegen jede Form von Gewalt fort, den wir aktiv seit mehreren Jahren beschreiten“, ergänzt Weigelt.

Vor zwei Jahren hat der Verein im Zuge der Satzungsänderung  Keine Toleranz gegenüber Gewalt und Neonazis“ wichtige Weichen gestellt. Mit der Diskussion und Verabschiedung eines neuen Leitbildes im letzten Jahr und der aktuellen Umsetzung der Führungszeugnispflicht setzt der Verein diesen Weg konsequent fort.

Foto
Sie haben das „Erweiterte Führungszeugnis“ schon in der Tasche:
v.l.n.r. Henning Blees (Stellv. Jugendobmann), Sven Weigelt (2. Vorsitzender) u. Rudi Cadura (Jugendobmann)

 

Fotos: Das Recht am eigenen Bild

Zur Zeit erstellt der VfL Wolbeck, im Hinblick auf das Redesign der neuen Website und die Erstellung der Jahresschriften, Fotos verschiedenster Art. Mannschaftsfotos, Porträtaufnahmen und Bilder aus Spiel und Training sollen immer mal wieder im Internet (eigene Homepage) und der Festzeitschrift veröffentlicht werden. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Personenbildnisse veröffentlicht werden dürfen, beurteilt sich nach dem Recht am eigenen Bild. Der VfL Wolbeck geht zunächst davon aus, dass eine stillschweigende Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte erteilt wird. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Lesen Sie zu diesem komplexen Thema bitte auch den folgenden Artikel eines Rechtsanwaltes, veröffentlicht in der LSB-Zeitschrift „Wir im Sport“ Ausgabe 08/2009:

Das Recht am eigenen Bild ist ein gesetzlich geregeltes so genanntes besonderes Persönlichkeitsrecht. Eine gesetzliche Grundlage ist in den §§ 22 bis 24 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz)
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie geregelt. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. § 23 KUG regelt jedoch zahlreiche Ausnahmen zur Veröffentlichung von Personenfotos.

Was ist ein Bildnis?

Ein Bildnis liegt im Sinne des § 22 KUG vor, wenn ein Mensch in seiner äußeren Erscheinung bildlich dargestellt wird und erkennbar ist.

Liegt die Einwilligung des Abgebildeten vor?

Bildnisveröffentlichungen sind nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig. Die Einwilligung muss vor der Veröffentlichung vorliegen. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten erteilt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete hierfür eine Entlohnung erhalten hat. Eine Einwilligung kann auch stillschweigend erteilt werden. Eine solche stillschweigende Einwilligung wird in der Regel vorliegen, wenn der Verein Mannschaftsfotos oder Fotos von Sportlern anfertigt und die Sportler der Anfertigung dieser Fotos durch den Verein zustimmen. Für eine wirksame stillschweigend erteilte Einwilligung muss dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt sein.

Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor?

§ 23 KUG regelt zahlreiche Ausnahmen, nach denen Personenbildnisse auch ohne Einwilligung verbreitet werden dürfen. Einer Einwilligung bedarf es zum Beispiel nicht für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder, auf denen die Personen als Beiwerk erscheinen und Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Insbesondere in Bezug auf die redaktionelle Berichterstattung unterliegt § 22 KUG jedoch einer Reihe von Ausnahmen, die als Ausprägung der Rundfunk- und Pressefreiheit in § 23 KUG Niederschlag gefunden haben. Die Einschränkungen betreffen Fallgestaltungen, in denen das Publikationsinteresse das Selbstbestimmungsrecht des Sportlers überwiegt. So ist beispielsweise der Bildbericht über eine Sportveranstaltung auch ohne die Einwilligung der Sportler zulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die Darstellung des Geschehens beschränkt und einen repräsentativen Eindruck vermittelt. Daneben sind Personen der Zeitgeschichte vom Bildnisschutz ausgenommen. Sportler, die an einer öffentlichen Sportveranstaltung von allgemeinem Interesse teilnehmen, gelten in Bezug auf die Berichterstattung über dieses Ereignis als relative Personen der Zeitgeschichte und genießen daher keinen Bildnisschutz.

Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten (§ 23 KUG)?

Die Veröffentlichung eines Personenbildnisses muss unterbleiben, wenn einer nach § 23 KUG auch ohne Einwilligung zulässigen Bildnisveröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten entgegensteht. Dies gilt stets, wenn Bildnisse zu Werbezwecken verwendet werden.

Rechtsfolge bei Verstößen

Wer entgegen der §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Darüber hinaus kann der „Verletzte“ auf Unterlassung klagen und in Einzelfällen auch ein Schmerzensgeld verlangen.

Was sollten Vereine beachten?

Es wird empfohlen, stets eine schriftliche Einwilligung vor einer Veröffentlichung einzuholen. Denkbar ist auch in der Beitrittserklärung einen Hinweis aufzunehmen, dass im Rahmen von Vereinsveranstaltungen an denen das Mitglied teilnimmt, Fotos gemacht werden und das Mitglied seine Einwilligung erteilt, diese Aufnahmen in der Vereinszeitschrift und dem Internet zu verwenden. Das Mitglied ist zwingend darauf hinzuweisen, dass es seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Autor: Golo Busch, Rechtsanwalt